Zolltarifnummer 1210100010in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss
Gültig seit 01.07.2003
Die Zolltarifnummer 1210100010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 1210100010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1210100010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1210100010
1210100010 bezeichnet „in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss“, eine Einreihung innerhalb der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Für 1210100010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1210100010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 121010 („Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1210100010 erfasst speziell „in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss“.
Die Einreihung 1210100010 ist im TARIC seit dem 01.07.2003 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.