Zolltarifnummer 1302130080in Paketen von nicht mehr als|300|g, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss
Gültig seit 01.07.2003
Die Zolltarifnummer 1302130080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 1302130080 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1302130080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1302130080
1302130080 bezeichnet „in Paketen von nicht mehr als 300 g, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss“, eine Einreihung innerhalb der Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Für 1302130080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1302130080 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 130213 („von Hopfen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1302130080 erfasst speziell „in Paketen von nicht mehr als 300 g, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss“.
Die Einreihung 1302130080 ist im TARIC seit dem 01.07.2003 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.