KN-Code 13021970andere
Gültig seit 01.01.2013
Die Zolltarifnummer 13021970 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Goods for torture and repression, export restriction | Alle Drittländer |
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 13021970
13021970 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0927/12 und Regulation 0966/23.
Für 13021970 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 13021970 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
13021970 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 130219 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 13021970 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 13021970 ist im TARIC seit dem 01.01.2013 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.