Position 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1806
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Die Zolltarifnummer 1806 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 18 („Kakao und Zubereitungen aus Kakao“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 1806 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 8,3 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
180610Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
180620andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2|kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2|kg
180631gefüllt
180632nicht gefüllt
180690andere

Häufige Fragen zu 1806

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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