Zolltarifnummer 1806203020mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65|% oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken
Gültig seit 21.09.2017
Die Zolltarifnummer 1806203020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Kanada | 0% | |
| C006Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) | ||
| U062Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1806203020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1806203020
1806203020 bezeichnet „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken“, eine Einreihung innerhalb der Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098300. Rechtsgrundlage: Regulation 1781/17.
Für Waren mit Ursprung Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1806203020 Nachweise wie Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) und Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) erforderlich sein.
Für 1806203020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1806203020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 18062030 („mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1806203020 erfasst speziell „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken“.
Die Einreihung 1806203020 ist im TARIC seit dem 21.09.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.