KN-Code 18062080Kakaoglasur
Gültig seit 01.01.1991
Die Zolltarifnummer 18062080 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als KN-Code bündelt 18062080 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 1806208012 | mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65|% oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken |
| 1806208019 | andere |
| 1806208092 | mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 70|% oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken |
| 1806208099 | andere |
Häufige Fragen zu 18062080
18062080 bezeichnet „Kakaoglasur“, eine Einreihung innerhalb der Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
18062080 umfasst 4 Untercodes, darunter „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken“, „andere“ und „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 70 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken“ u. a.
Die Einreihung 18062080 ist im TARIC seit dem 01.01.1991 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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