Zolltarifnummer 1806209593Tahini
Gültig seit 27.06.2023
Die Zolltarifnummer 1806209593 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ecuador | Agrarteilbetrag, höchstens 0% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Kolumbien | Agrarteilbetrag, höchstens 0% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Peru | Agrarteilbetrag, höchstens 0% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Zentralamerika | Agrarteilbetrag, höchstens 0% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Ecuador | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Panama | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
| E017Ausfuhrbescheinigung, ausgestellt von den zuständigen Behörden eines Drittlandes | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Syrien
Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1806209593 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1806209593
1806209593 bezeichnet „Tahini“, eine Einreihung innerhalb der Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Supplementary unit import“ sind 2 Maßnahmen für Ecuador und Zentralamerika hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Ecuador, Kolumbien, Peru und Zentralamerika hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 5 Maßnahmen für Ecuador, Kolumbien, Panama, Peru u. a. hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 097533, 097236, 097311, 097227 und 097307. Rechtsgrundlage: Regulation 0754/17, Regulation 0924/13, Decision 2369/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ecuador, Kolumbien, Peru, Zentralamerika u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1806209593 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1806209593 Nachweise wie Ausfuhrbescheinigung, ausgestellt von den zuständigen Behörden eines Drittlandes erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Panama.
Für 1806209593 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1806209593 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 18062095 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1806209593 erfasst speziell „Tahini“.
Die Einreihung 1806209593 ist im TARIC seit dem 27.06.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.