Zolltarifnummer 1901909936andere
Gültig seit 01.06.2010
Die Zolltarifnummer 1901909936 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1901 („Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ecuador | Agrarteilbetrag | |
| Israel | Agrarteilbetrag | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kolumbien | Agrarteilbetrag | |
| Peru | Agrarteilbetrag | |
| Ukraine | 0% | |
| Ägypten | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Peru | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1901909936 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1901909936
1901909936 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1901 („Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Supplementary unit import“ sind 2 Maßnahmen für Ecuador und Zentralamerika hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für Ecuador, Israel, Kolumbien, Peru u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Ägypten, Ecuador, Kolumbien und Peru hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091790, 097533, 097236 und 097227. Rechtsgrundlage: Regulation 0754/17, Regulation 0924/13, Decision 2369/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ecuador, Israel, Kolumbien, Peru u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1901909936 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 1901909936 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1901909936 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 19019099 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1901909936 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 1901909936 ist im TARIC seit dem 01.06.2010 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.