Position 2004Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position|2006
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2004 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 20 („Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder Anderen Pflanzenteilen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2004 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,1 % und 19,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2004
2004 bezeichnet „Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2004 umfasst 2 Untercodes, darunter „Kartoffeln“ und „anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,1 % und 19,2 %.
Die Einreihung 2004 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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