Unterposition 200410Kartoffeln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 200410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200410 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,6 % und 17,6 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 200410
200410 bezeichnet „Kartoffeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200410 umfasst 3 Untercodes, darunter „gegart, jedoch nicht weiter zubereitet“, „in Form von Mehl, Grieß oder Flocken“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,6 % und 17,6 %.
Die Einreihung 200410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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