Unterposition 200490anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 200490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200490 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,1 % und 19,2 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 200490
200490 bezeichnet „anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200490 umfasst 5 Untercodes, darunter „Zuckermais (Zea mays var. saccharata)“, „Sauerkraut, Kapern und Oliven“ und „Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,1 % und 19,2 %.
Die Einreihung 200490 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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