KN-Code 20041010gegart, jedoch nicht weiter zubereitet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 20041010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 14,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 10,9% |
| Chile | 0% |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% |
| Kolumbien | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Libanon | 0% |
| Mexiko | 0% |
| Peru | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Türkei | 0% |
| Schweiz | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 20041010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 20041010
20041010 bezeichnet „gegart, jedoch nicht weiter zubereitet“, eine Einreihung innerhalb der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 10 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Kolumbien u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Schweiz hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090945. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 3016/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Kolumbien u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 20041010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
20041010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200410 („Kartoffeln“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20041010 erfasst speziell „gegart, jedoch nicht weiter zubereitet“.
Die Einreihung 20041010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.