KN-Code 20049050Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 20049050 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 19,2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Algerien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 15,7% | |
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Island | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kolumbien | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Libanon | 0% | |
| Mexiko | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
| Türkei | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 20049050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 20049050
20049050 bezeichnet „Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 18 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile, Ecuador u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0690/05, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile, Ecuador u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 20049050 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 20049050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
20049050 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200490 („anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20049050 erfasst speziell „Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)“.
Die Einreihung 20049050 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.