Zolltarifnummer 2004903010Sauerkraut
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2004903010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 2004903010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2004903010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2004903010
2004903010 bezeichnet „Sauerkraut“, eine Einreihung innerhalb der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Für 2004903010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2004903010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20049030 („Sauerkraut, Kapern und Oliven“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2004903010 erfasst speziell „Sauerkraut“.
Die Einreihung 2004903010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.