Zolltarifnummer 2004903020Kapern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2004903020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Algerien | 0% |
| Tunesien | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2004903020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2004903020
2004903020 bezeichnet „Kapern“, eine Einreihung innerhalb der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Algerien und Tunesien hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0690/05 und Decision 0238/98.
Für Waren mit Ursprung Algerien und Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2004903020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2004903020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20049030 („Sauerkraut, Kapern und Oliven“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2004903020 erfasst speziell „Kapern“.
Die Einreihung 2004903020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.