Zolltarifnummer 2004909860Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT
Gültig seit 01.03.2007
Die Zolltarifnummer 2004909860 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Algerien | 8,8% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2004909860 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2004909860
2004909860 bezeichnet „Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 2004 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Algerien hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0690/05.
Für Waren mit Ursprung Algerien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2004909860 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2004909860 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20049098 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2004909860 erfasst speziell „Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT“.
Die Einreihung 2004909860 ist im TARIC seit dem 01.03.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.