KN-Code 20094930mit einem Wert von mehr als 30|€ für 100|kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 20094930 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als KN-Code bündelt 20094930 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2009493010 | in Pulverform |
| 2009493091 | Ananassaft, nicht in Pulverform: -|mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, -|einem Wert von mehr als 30|EUR für 100|kg Eigengewicht, -|mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel-|oder|Getränkeindustrie |
| 2009493099 | anderer |
Häufige Fragen zu 20094930
20094930 bezeichnet „mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
20094930 umfasst 3 Untercodes, darunter „in Pulverform“, „Ananassaft, nicht in Pulverform: - mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, - einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, - mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie“ und „anderer“.
Die Einreihung 20094930 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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