Zolltarifnummer 2009493091Ananassaft, nicht in Pulverform: -|mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, -|einem Wert von mehr als 30|EUR für 100|kg Eigengewicht, -|mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel-|oder|Getränkeindustrie

Gültig seit 01.01.2010

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 2009493091
Ananassaft, nicht in Pulverform: -|mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, -|einem Wert von mehr als 30|EUR für 100|kg Eigengewicht, -|mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel-|oder|Getränkeindustrie

Die Zolltarifnummer 2009493091 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Aussetzung + End-Use

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Häufige Fragen zu 2009493091

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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