Zolltarifnummer 2009897930gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat: -|mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, -|in unmittelbaren Umschließungen mit einem|Inhalt von 50Litern oder mehr
Gültig seit 01.01.2014
Die Zolltarifnummer 2009897930 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (declared supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, so ist die entsprechende Zahl zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2009897930 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2009897930
2009897930 bezeichnet „gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat: - mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2605/25.
Für 2009897930 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2009897930 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2009897930 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20098979 („anderer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2009897930 erfasst speziell „gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat: - mit einem Brixwert von mehr als 48, jedoch nicht mehr als 67, - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50Litern oder mehr“.
Die Einreihung 2009897930 ist im TARIC seit dem 01.01.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.