Unterposition 200990Mischungen von Säften
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 200990 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200990 insgesamt 19 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,5 % und 33,6 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 20099011 | mit einem Wert von 22|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht |
| 20099019 | andere |
| 20099021 | mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht |
| 20099029 | andere |
| 20099031 | mit einem Wert von 18|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30|GHT |
| 20099039 | andere |
| 20099041 | zugesetzten Zucker enthaltend |
| 20099049 | andere |
| 20099051 | zugesetzten Zucker enthaltend |
| 20099059 | andere |
| 20099071 | mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30|GHT |
| 20099073 | mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30|GHT oder weniger |
| 20099079 | keinen zugesetzten Zucker enthaltend |
| 20099092 | Mischungen von Säften aus tropischen Früchten |
| 20099094 | andere |
| 20099095 | Mischungen von Säften aus tropischen Früchten |
| 20099096 | andere |
| 20099097 | Mischungen von Säften aus tropischen Früchten |
| 20099098 | andere |
Häufige Fragen zu 200990
200990 bezeichnet „Mischungen von Säften“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200990 umfasst 19 Untercodes, darunter „mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht“, „andere“ und „mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,5 % und 33,6 %.
Die Einreihung 200990 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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