KN-Code 20099059andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 20099059 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als KN-Code bündelt 20099059 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2009905939 | Mischungen von Zitrusfruchtsäften |
| 2009905990 | andere |
Häufige Fragen zu 20099059
20099059 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
20099059 umfasst 2 Untercodes, darunter „Mischungen von Zitrusfruchtsäften“ und „andere“.
Die Einreihung 20099059 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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