Zolltarifnummer 2204229390mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22|% vol
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 2204229390 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2204 („Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,75 EUR pro % vol Alkohol. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Südafrika | 0% |
| Tunesien | 0,30 EUR pro % vol Alkohol |
| Tunesien | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Vereinigte Staaten
Zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/273 ausgestellten Dokuments V I 1 oder Teildokuments V I 2 erforderlich.
Die Vorlage der Bescheinigung und des Analysebulletins ist nicht erforderlich bei Erzeugnissen mit Drittlandsursprung und -herkunft in Behältnissen von 10 Litern oder weniger, die etikettiert und mit einem nicht wieder verwendbaren Verschluss versehen sind, wenn die beförderte Gesamtmenge, die aus mehreren Einzelpartien bestehen kann, 100 Liter nicht übersteigt (Verordnung (EU) Nr. 2018/273 Artikel 21, ABl. L 58).
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2204229390 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2204229390
2204229390 bezeichnet „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol“, eine Einreihung innerhalb der Position 2204 („Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Südafrika und Tunesien hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Tunesien hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091209. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Decision 1623/16, Decision 0238/98 u. a.
Für Waren mit Ursprung Südafrika und Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2204229390 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 2204229390 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2204229390 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 22042293 („Weißwein“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2204229390 erfasst speziell „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol“.
Die Einreihung 2204229390 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.