Unterposition 230910Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 230910 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2309 („Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 230910 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9,6 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 23091011 | keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT |
| 23091013 | mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10|oder mehr, jedoch weniger als 50|GHT |
| 23091015 | mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50|oder mehr, jedoch weniger als 75|GHT |
| 23091019 | mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75|GHT oder mehr |
| 23091031 | keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT |
| 23091033 | mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10|oder mehr, jedoch weniger als 50|GHT |
| 23091039 | mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50|GHT oder mehr |
| 23091051 | keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT |
| 23091053 | mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10|oder mehr, jedoch weniger als 50|GHT |
| 23091059 | mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50|GHT oder mehr |
| 23091070 | weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend |
| 23091090 | andere |
Häufige Fragen zu 230910
230910 bezeichnet „Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf“, eine Einreihung innerhalb der Position 2309 („Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
230910 umfasst 12 Untercodes, darunter „keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT“, „mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT“ und „mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9,6 %.
Die Einreihung 230910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.