Position 2309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2309
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art

Die Zolltarifnummer 2309 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 23 („Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; Zubereitetes Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2309 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 50 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
230910Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
230990andere

Häufige Fragen zu 2309

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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