Zolltarifnummer 2401207010auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450|Euro/100|kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402 10 00
Gültig seit 05.08.1995
Die Zolltarifnummer 2401207010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2401 („Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (unit price)
Herkunft: ERGA OMNES
Die Anmeldung dieses Warencodes ist nur möglich, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/besondere Maßeinheit oder Wert/Nettogewicht oder Wert/besondere Maßeinheit) eingehalten werden. Falls nicht, sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder ein anderer Warencode ist anzumelden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (unit price) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 2401207010
2401207010 bezeichnet „auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402 10 00“, eine Einreihung innerhalb der Position 2401 („Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092913. Rechtsgrundlage: Regulation 2614/25 und Regulation 2283/21.
Für 2401207010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2401207010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2401207010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2401207010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 24012070 („"dark-air-cured" Tabak“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2401207010 erfasst speziell „auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402 10 00“.
Die Einreihung 2401207010 ist im TARIC seit dem 05.08.1995 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.