Zolltarifnummer 2401209521auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450|Euro/100|kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402 10 00
Gültig seit 01.01.2009
Die Zolltarifnummer 2401209521 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2401 („Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 18,4%, mindestens 22,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), höchstens 24,00 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 6,4%, höchstens 24,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Chile | 3,2%, höchstens 12,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Vietnam | 2,3%, höchstens 3,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: ERGA OMNES
Die Anmeldung dieses Codes ist abhängig von der Vorlage eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung gemäß Anhang 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (KN) in der geltenden Fassung.
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (unit price)
Herkunft: ERGA OMNES
Die Anmeldung dieses Warencodes ist nur möglich, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/besondere Maßeinheit oder Wert/Nettogewicht oder Wert/besondere Maßeinheit) eingehalten werden. Falls nicht, sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder ein anderer Warencode ist anzumelden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (unit price) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 2401209521
2401209521 bezeichnet „auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402 10 00“, eine Einreihung innerhalb der Position 2401 („Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Chile und Vietnam hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092913. Rechtsgrundlage: Regulation 1031/08, Regulation 2614/25, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Chile und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2401209521 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2401209521 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2401209521 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2401209521 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 24012095 („anderer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2401209521 erfasst speziell „auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402 10 00“.
Die Einreihung 2401209521 ist im TARIC seit dem 01.01.2009 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.