KN-Code 24022010Nelken enthaltend
Gültig seit 01.01.1995
Die Zolltarifnummer 24022010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2402 („Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 6,5% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Singapur | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 1,2% | |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| U059Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation - Annex II(a) of Protocol concerning the definition of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation" | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 24022010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 24022010
24022010 bezeichnet „Nelken enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 2402 („Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Singapur, Ukraine u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Südkorea (Republik Korea) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092452. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 0138/04 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Singapur, Ukraine u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 24022010 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation - Annex II(a) of Protocol concerning the definition of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation" erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Liechtenstein.
Für 24022010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
24022010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 240220 („Zigaretten, Tabak enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 24022010 erfasst speziell „Nelken enthaltend“.
Die Einreihung 24022010 ist im TARIC seit dem 01.01.1995 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.