KN-Code 24022090andere
Gültig seit 01.01.1995
Die Zolltarifnummer 24022090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2402 („Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 57,6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 40,3% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 27,95% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Europäischer Wirtschaftsraum - Island | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 7,2% | |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| U059Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation - Annex II(a) of Protocol concerning the definition of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation" | ||
| Ukraine | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 24022090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 24022090
24022090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2402 („Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Europäischer Wirtschaftsraum - Island, Singapur u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 2 Maßnahmen für Südkorea (Republik Korea) und Ukraine hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 092452 und 096724. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 0138/04 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Europäischer Wirtschaftsraum - Island, Singapur u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 24022090 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation - Annex II(a) of Protocol concerning the definition of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation" erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.
Für 24022090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
24022090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 240220 („Zigaretten, Tabak enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 24022090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 24022090 ist im TARIC seit dem 01.01.1995 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.