Zolltarifnummer 2811220015Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), -|in Form von Pulver -|mit einer Reinheit von 99,0|GHT oder mehr -|mit einem Medianwert der Korngröße von 0,7|μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1|μm -|bei welchem 70|% der Partikel einen Durchmesser von nicht mehr als 3|μm aufweisen
Gültig seit 01.01.2018
Die Zolltarifnummer 2811220015 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2811 („Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2811220015 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2811220015
2811220015 bezeichnet „Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), - in Form von Pulver - mit einer Reinheit von 99,0 GHT oder mehr - mit einem Medianwert der Korngröße von 0,7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 μm - bei welchem 70 % der Partikel einen Durchmesser von nicht mehr als 3 μm aufweisen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2811 („Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2811220015 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2811220015 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2811220015 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 281122 („Siliciumdioxid“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2811220015 erfasst speziell „Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), - in Form von Pulver - mit einer Reinheit von 99,0 GHT oder mehr - mit einem Medianwert der Korngröße von 0,7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 μm - bei welchem 70 % der Partikel einen Durchmesser von nicht mehr als 3 μm aufweisen“.
Die Einreihung 2811220015 ist im TARIC seit dem 01.01.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.