Zolltarifnummer 2811220080Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) -in Form von Pulver -mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr -mit einer mittleren Korngröße von 150 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 μm, -wobei 90 % der Partikel einen Durchmesser von mehr als 3 μm aufweisen zur Verwendung bei der Herstellung von Reifen
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 2811220080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2811 („Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2811220080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2811220080
2811220080 bezeichnet „Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) -in Form von Pulver -mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr -mit einer mittleren Korngröße von 150 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 μm, -wobei 90 % der Partikel einen Durchmesser von mehr als 3 μm aufweisen zur Verwendung bei der Herstellung von Reifen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2811 („Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2811220080 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2811220080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2811220080 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 281122 („Siliciumdioxid“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 2811220080 erfasst speziell „Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) -in Form von Pulver -mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr -mit einer mittleren Korngröße von 150 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 μm, -wobei 90 % der Partikel einen Durchmesser von mehr als 3 μm aufweisen zur Verwendung bei der Herstellung von Reifen“.
Die Einreihung 2811220080 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.