Zolltarifnummer 2915909085Ethyltrifluoracetat (CAS RN 383-63-1)
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 2915909085 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2915 („Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2915909085 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2915909085
2915909085 bezeichnet „Ethyltrifluoracetat (CAS RN 383-63-1)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2915 („Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092728. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25 und Regulation 2614/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2915909085 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2915909085 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29159090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2915909085 erfasst speziell „Ethyltrifluoracetat (CAS RN 383-63-1)“.
Die Einreihung 2915909085 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.