Unterposition 300120Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 300120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3001 („Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 300120 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 300120
300120 bezeichnet „Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3001 („Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
300120 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Menschen“ und „andere“.
Die Einreihung 300120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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