KN-Code 30012010von Menschen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 30012010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3001 („Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 30012010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 30012010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 30012010
30012010 bezeichnet „von Menschen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3001 („Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 30012010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
30012010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 300120 („Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 30012010 erfasst speziell „von Menschen“.
Die Einreihung 30012010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.