Position 3505Dextrine und andere modifizierte Stärken (z.|B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3505 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 35 („Eiweissstoffe; Modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3505 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,7 % und 9 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3505
3505 bezeichnet „Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3505 umfasst 2 Untercodes, darunter „Dextrine und andere modifizierte Stärken“ und „Leime“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,7 % und 9 %.
Die Einreihung 3505 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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