Unterposition 350510Dextrine und andere modifizierte Stärken
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 350510 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3505 („Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 350510 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,7 % und 9 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 350510
350510 bezeichnet „Dextrine und andere modifizierte Stärken“, eine Einreihung innerhalb der Position 3505 („Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
350510 umfasst 3 Untercodes, darunter „Dextrine“, „veretherte Stärken und veresterte Stärken“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,7 % und 9 %.
Die Einreihung 350510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.