Position 3602Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3602 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 36 („Pulver und Sprengstoffe; Pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-legierungen; Leicht Entzündliche Stoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3602 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3602000010 | Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99,4 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - anionisches Polymer 0,28 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm³. Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - Magnesiumnitrat 0,4 - Gemisch aus Diammoniumphosphat, Ammoniumsulfat und Borsäure 0,06 - Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 7 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,80 g/cm³. |
| 3602000090 | anderer |
Häufige Fragen zu 3602
3602 bezeichnet „Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3602 umfasst 2 Untercodes, darunter „Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99,4 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - anionisches Polymer 0,28 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm³. Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - Magnesiumnitrat 0,4 - Gemisch aus Diammoniumphosphat, Ammoniumsulfat und Borsäure 0,06 - Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 7 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,80 g/cm³.“ und „anderer“.
Die Einreihung 3602 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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