Position 3602Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 3602 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 36 („Pulver und Sprengstoffe; Pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-legierungen; Leicht Entzündliche Stoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3602 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
3602000010Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99,4 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - anionisches Polymer 0,28 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm³. Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - Magnesiumnitrat 0,4 - Gemisch aus Diammoniumphosphat, Ammoniumsulfat und Borsäure 0,06 - Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 7 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,80 g/cm³.
3602000090anderer

Häufige Fragen zu 3602

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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