Zolltarifnummer 3602000090anderer
Gültig seit 13.10.2020
Die Zolltarifnummer 3602000090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3602 („Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 3602000090 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3602000090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3602000090
3602000090 bezeichnet „anderer“, eine Einreihung innerhalb der Position 3602 („Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 3602000090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3602000090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3602 („Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3602000090 erfasst speziell „anderer“.
Die Einreihung 3602000090 ist im TARIC seit dem 13.10.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.