Unterposition 360410Feuerwerkskörper
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 360410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3604 („Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Weißrußland
Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden. (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Simbabwe |
| Export control | Weißrußland |
| Import/export restriction - Common Military List (CML) goods | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 360410
360410 bezeichnet „Feuerwerkskörper“, eine Einreihung innerhalb der Position 3604 („Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Import/export restriction - Common Military List (CML) goods“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94, Regulation 0765/06 und Regulation 0833/14.
Für 360410 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 360410 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
360410 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3604 („Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 360410 erfasst speziell „Feuerwerkskörper“.
Die Einreihung 360410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.