Position 3606Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung|2|zu diesem Kapitel

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 3606
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung|2|zu diesem Kapitel

Die Zolltarifnummer 3606 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 36 („Pulver und Sprengstoffe; Pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-legierungen; Leicht Entzündliche Stoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3606 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6,5 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
360610flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300|cm$3|oder weniger
360690andere

Häufige Fragen zu 3606

Disclaimer

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