Unterposition 360690andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 360690 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3606 („Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 360690 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 360690
360690 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3606 („Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
360690 umfasst 2 Untercodes, darunter „Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6,5 %.
Die Einreihung 360690 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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