Position 3702Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3702 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 37 („Erzeugnisse zu Fotografischen oder Kinematografischen Zwecken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3702 insgesamt 16 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 370210 | für Röntgenaufnahmen |
| 370231 | für mehrfarbige Aufnahmen |
| 370232 | andere, mit einer Silberhalogenid-Emulsion |
| 370239 | andere |
| 370241 | mit einer Breite von mehr als 610|mm und einer Länge von mehr als 200|m, für mehrfarbige Aufnahmen |
| 370242 | mit einer Breite von mehr als 610|mm und einer Länge von mehr als 200|m, ausgenommen für mehrfarbige Aufnahmen |
| 370243 | mit einer Breite von mehr als 610|mm und einer Länge von 200|m oder weniger |
| 370244 | mit einer Breite von mehr als 105|mm bis 610|mm |
| 370252 | mit einer Breite von 16|mm oder weniger |
| 370253 | mit einer Breite von mehr als 16|mm bis 35|mm und einer Länge von 30|m oder weniger, für Diapositive |
| 370254 | mit einer Breite von mehr als 16|mm bis 35|mm und einer Länge von 30|m oder weniger, ausgenommen für Diapositive |
| 370255 | mit einer Breite von mehr als 16|mm bis 35|mm und einer Länge von mehr als 30|m |
| 370256 | mit einer Breite von mehr als 35|mm |
| 370296 | mit einer Breite von 35|mm oder weniger und einer Länge von 30|m oder weniger |
| 370297 | mit einer Breite von 35|mm oder weniger und einer Länge von mehr als 30|m |
| 370298 | mit einer Breite von mehr als 35|mm |
Häufige Fragen zu 3702
3702 bezeichnet „Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3702 umfasst 16 Untercodes, darunter „für Röntgenaufnahmen“, „für mehrfarbige Aufnahmen“ und „andere, mit einer Silberhalogenid-Emulsion“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3702 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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