Unterposition 370255mit einer Breite von mehr als 16|mm bis 35|mm und einer Länge von mehr als 30|m
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 370255 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3702 („Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,3%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Neuseeland | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 370255 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 370255
370255 bezeichnet „mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m“, eine Einreihung innerhalb der Position 3702 („Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Decision 0244/24.
Für Waren mit Ursprung Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 370255 ist die ergänzende Maßeinheit „Meter“ anzugeben.
370255 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3702 („Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 370255 erfasst speziell „mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m“.
Die Einreihung 370255 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.