KN-Code 37050010für Offsetreproduktionen
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 37050010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3705 („Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,3%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 37050010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 37050010
37050010 bezeichnet „für Offsetreproduktionen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3705 („Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Decision 0037/17 und Decision 0244/24.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 37050010 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 37050010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
37050010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3705 („Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 37050010 erfasst speziell „für Offsetreproduktionen“.
Die Einreihung 37050010 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.