Unterposition 370610mit einer Breite von 35|mm oder mehr
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 370610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3706 („Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 370610 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 370610
370610 bezeichnet „mit einer Breite von 35 mm oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 3706 („Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
370610 umfasst 2 Untercodes, darunter „nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive“ und „andere Positive“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 370610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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