Unterposition 370690andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 370690 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3706 („Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 370690 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 370690
370690 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3706 („Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
370690 umfasst 3 Untercodes, darunter „nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive; Wochenschaufilme“, „weniger als 10 mm“ und „10 mm oder mehr“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,4 %.
Die Einreihung 370690 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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