Unterposition 381210zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 381210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3812 („Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 381210 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3812100010 | Vulkanisationsbeschleuniger auf der Basis von Diphenylguanidingranulat|(CAS RN 102-06-7) |
| 3812100030 | Vulkanisationsbeschleuniger mit einem Gehalt an -N-tert-Butyl bis(2-benzothiazolsulfon)amid (CAS RN 3741-80-8) von 98 GHT oder mehr -weißem Mineralöl (CAS RN 8042-47-5) von nicht mehr als 2 GHT |
| 3812100090 | anderer |
Häufige Fragen zu 381210
381210 bezeichnet „zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 3812 („Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
381210 umfasst 3 Untercodes, darunter „Vulkanisationsbeschleuniger auf der Basis von Diphenylguanidingranulat (CAS RN 102-06-7)“, „Vulkanisationsbeschleuniger mit einem Gehalt an -N-tert-Butyl bis(2-benzothiazolsulfon)amid (CAS RN 3741-80-8) von 98 GHT oder mehr -weißem Mineralöl (CAS RN 8042-47-5) von nicht mehr als 2 GHT“ und „anderer“.
Die Einreihung 381210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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