Zolltarifnummer 3812100030Vulkanisationsbeschleuniger mit einem Gehalt an -N-tert-Butyl bis(2-benzothiazolsulfon)amid (CAS RN 3741-80-8) von 98 GHT oder mehr -weißem Mineralöl (CAS RN 8042-47-5) von nicht mehr als 2 GHT
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 3812100030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3812 („Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3812100030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3812100030
3812100030 bezeichnet „Vulkanisationsbeschleuniger mit einem Gehalt an -N-tert-Butyl bis(2-benzothiazolsulfon)amid (CAS RN 3741-80-8) von 98 GHT oder mehr -weißem Mineralöl (CAS RN 8042-47-5) von nicht mehr als 2 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 3812 („Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3812100030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3812100030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 381210 („zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3812100030 erfasst speziell „Vulkanisationsbeschleuniger mit einem Gehalt an -N-tert-Butyl bis(2-benzothiazolsulfon)amid (CAS RN 3741-80-8) von 98 GHT oder mehr -weißem Mineralöl (CAS RN 8042-47-5) von nicht mehr als 2 GHT“.
Die Einreihung 3812100030 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.