Unterposition 382430nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt

Gültig seit 01.01.1996

Die Zolltarifnummer 382430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 382430 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
3824300010in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt
3824300020pressfertiges Pulver in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden und einem organischen Bindemittel vermischt
3824300030andere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt
3824300040andere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt
3824300090andere

Häufige Fragen zu 382430

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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