Zolltarifnummer 3824300010in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt
Gültig seit 04.08.2005
Die Zolltarifnummer 3824300010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | China | 33% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3824300010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3824300010
3824300010 bezeichnet „in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt“, eine Einreihung innerhalb der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1618/23, Regulation 1036/16 und Decision 0142/96.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 3824300010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3824300010 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 382430 („nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3824300010 erfasst speziell „in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt“.
Die Einreihung 3824300010 ist im TARIC seit dem 04.08.2005 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.