Zolltarifnummer 3905999095Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert
Gültig seit 01.01.1997
Die Zolltarifnummer 3905999095 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3905999095 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3905999095
3905999095 bezeichnet „Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert“, eine Einreihung innerhalb der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3905999095 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3905999095 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39059990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3905999095 erfasst speziell „Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert“.
Die Einreihung 3905999095 ist im TARIC seit dem 01.01.1997 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.